Vorstandssitzung 17.3.17: Konsent und Solidarität
Der Gesewo-Vorstand trifft seine Entscheide bis Ende Jahr versuchsweise nach dem Konsent-Prinzip anstatt durch Abstimmungen. Das hat er an seiner Sitzung vom 17. März 2017 entschieden. Durch das neue Entscheidungsmodell verspricht sich der Vorstand einen besseren Einbezug aller Meinungen innerhalb des Gremiums. Konsent ist gegeben, wenn kein schwerwiegender Einwand vorliegt. Jedes Vorstandsmitglied kann einen solchen Einwand anmelden, wenn sie oder er das Erreichen der gemeinsamen Ziele gefährdet sieht. Wer einen schwerwiegenden Einwand anmeldet, muss bei der Suche nach einer besseren Lösung mithelfen.
Der Vorstand hat an seiner Sitzung ausserdem die neuen Entwürfe der Reglemente für den besehenden Solidaritätsfonds und den neu angedachten Innovationsfonds diskutiert. Martin Borst und Martin Geilinger haben die Aufgabe gefasst, die Anliegen des Vorstands und der Arbeitsgruppe zusammenzubringen. Die Vorschläge sollen an der Generalversammlung (GV) vom 7. Juni zur Abstimmung kommen.
Informiert wurde der Vorstand über den Stand der Vertragsverhandlungen beim Werk 1 und über die Vollvermietung in der Kanzlei-Seen. Neben Vorstand und Geschäftsleiter haben zwei Interessentinnen für das Vorstandsamt an der Sitzung teilgenommen. Der Vorstand möchte an der GV 2017 einen Vorschlag zur Besetzung der zwei bestehenden Vorstands-Vakanzen machen.