Corona-bedingte Mietzinsausfälle: Der Solidaritätsfonds springt ein
Den Corona bedingten Lockdown haben etliche Gewerbler/innen und selbständig erwerbende Mieterinnen und Mieter der Gesewo zu spüren bekommen: Restaurants mussten schliessen, gewisse Dienstleistungen konnten nicht mehr angeboten werden, Einnahmen brachen weg, die Mietzinszahlung wurde zum Problem. Die Gesewo hat im März umgehend einen vorübergehenden Mahnstopp erlassen, wenn Mieten aufgrund dieser Situation nicht bezahlt werden konnten.
Geschäftsstelle, Vorstand und die Solidaritätskommission konnten eine Lösung für betroffene Gesewo-Mietenden finden , welche sich auf den Aufruf der Geschäftsstelle hin gemeldet hatten: Je nach Betroffenheit wird der Mietzins zu 100% während zweier Monate oder zu 60% für zwei oder drei Monate erlassen. Auf Antrag des Vorstands hat die Solidaritätskommission eine Summe von knapp 12`000 Franken aus dem Solidaritätsfonds gesprochen, um die entstandenen Mietzinsausfälle aufzufangen.
Vorstand und Geschäftsstelle achteten darauf, dass die Lösung für die Betroffenen solidarisch und möglichst unbürokratisch und gleichzeitig fair für die Genossenschafterinnen und Genossenschafter ist. Bei der Prüfung der Dossiers wurden rechtliche wie auch finanzielle Aspekte berücksichtigt. Wie bei all seinen Leistungen springt der Solidaritätsfonds auch hier nur ein, wenn staatliche oder anderweitige Stellen keine Unterstützung bieten.
Bei Bedarf nach Unterstützung aufgrund Corona-bedingten Notsituationen können nun Anträge auch direkt an den Solidaritätsfonds gestellt werden. Bitte nimm im Vorfeld mit Jasper Haubensak von der Geschäftsstelle Kontakt auf: 052 235 03 11, jasper.haubensak@gesewo.ch.