Corona-Massnahmen / neues Schutzkonzept

Seit Montag, 18. Januar 2021, gelten strengere Regeln für alle. Die Geschäftsstelle stellt den Betrieb mit Einschränkungen sicher:
Geschäftsstelle: Telefonisch erreichbar, physisch geschlossen
- Die Geschäftsstelle stellt den Betrieb ab 18. Januar bis auf weiteres telefonisch, per Mail und per Zoom sicher. Für Besucherinnen und Besucher bleibt die Geschäftsstelle in dieser Zeit geschlossen.
- Die Hauptnummer 052 242 05 38 ist jeweils von Montag bis Donnerstag 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr besetzt.
- Die Mitarbeitenden arbeiten vorwiegend im Homeoffice. Du erreichst sie direkt per Telefon oder Mail; hier geht’s zu den Kontakten.
Schutzkonzept & BAG-Plakat
- Die Geschäftsstelle hat ihr Schutzkonzept überarbeitet, du findest es hier.
- Der Bundesrat hat ein neues Plakat mit wichtigsten Regeln veröffentlicht. Es kann zur freien Verwendung runtergeladen werden.
Auswirkungen auf Hausvereine
Gemäss den neuen Bestimmungen dürfen sich maximal fünf Personen (Regel) aus zwei verschiedenen Haushalten (Empfehlung) im privaten und im öffentlichen Raum treffen.
Mitgliederversammlungen
Darum dürfen Mitgliederversammlungen nicht mehr physisch durchgeführt werden. Hausvereine, welche Unterstützung bei der Organisation von virtuellen Sitzungen wünschen, haben die Möglichkeit, sich an Jasper Haubensak, Leiter der Fachstelle Gemeinschaftsentwicklung, zu wenden (jasper.haubensak@gesewo.ch, 052 235 03 11).
Wohnungsübergaben
Wohnungsübergaben erfolgen gemäss dem Schutzkonzept der Geschäftsstelle, Seiten 4/5.
Gemeinschaftsräume und Gästezimmer
Die Räume können geöffnet und vermietet werden. Mietende und Nutzende sind verpflichtet, die Kontaktdaten aufzunehmen und drei Wochen aufzubewahren. Weitere wichtige Hinweise zum Betrieb von Gemeinschaftsräumen und Gästezimmer finden sich im Schutzkonzept der Geschäftsstelle, Seiten 6/7.
Fragen und Anliegen?
Auskunft erteilt unser COVID-19-Verantwortliche Markus Hausherr.