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Radonmessungen in den Gesewo-Liegenschaften

Radon ist ein natürliches, radioaktives Edelgas, das beim Zerfall vom im Boden vorkommenden Uran entsteht. Vom Boden her kann Radon durch undichte Stellen der Gebäudehülle eindringen, was zu einer gesundheitsschädigenden Innenluftbelastung führen kann.

Die Radonkarte der Schweiz zeigt die Wahrscheinlichkeit, den Referenzwert von 300 Bq/m3 für die Radonkonzentration in Gebäuden zu überschreiten. Die Stadt Winterthur liegt in den beiden mittleren Radon-Gefahrenzonen.

Keine Überschreitung der Grenzwerte in Wohnräumen

Die Gesewo hat vom Januar 2023 bis Januar 2024 alle Liegenschaften geprüft, die gemäss Radoncheck des Bundesamts für Gesundheit BAG dem Risiko einer erhöhten Belastung ausgesetzt sind. Dies sind Liegenschaften, die

  • an einer Adresse liegen, die gemäss der Radonkarte eine erhöhte Wahrscheinlichkeit ausweisen,
  • mindestens einen erdberührenden Raum haben, in welchem sich Personen aufhalten (z.B. bei Hanglagen oder im Untergeschoss),
  • einen Naturbodenkeller oder andere offensichtliche Undichtigkeiten gegenüber dem Untergrund haben,
  • vor 1980 errichtet wurden und
  • deren Dichtigkeit gegenüber der Aussenluft im Rahmen von Renovationsarbeiten erhöht wurden, zum Beispiel bei Fenstererneuerungen.

Bei zwölf der sechzehn Gesewo-Liegenschaften ergab der Check die Empfehlung, eine Radonmessung vorzunehmen. In den vier neueren Liegenschaften Giesserei, Sagi Hegi, Kanzlei-Seen und EinViertel waren keine Messungen erforderlich.

Die Auswertung der Daten ergab, dass bei zehn der zwölf geprüften Gesewo-Liegenschaften sämtliche Messwerte unter dem Grenzwert liegen. Nur bei zwei Liegenschaften sind vereinzelt erhöhte Radonkonzentrationen in Kellerräumen festgestellt worden. Allesamt keine Wohnräume.

Bei einer Nutzung von weniger als 30 Stunden in der Woche sind diese Werte unbedenklich – andersrum: würden diese Räume mehr als 30 Stunden in der Woche genutzt, wären herausfordernde Abdichtungen oder der Einbau eines Lüftungsgeräts notwendig. Dass die Aufenthaltsdauer von 30 Stunden pro Woche nicht überschritten wird, koordiniert die Geschäftsstelle nun mit den entsprechenden Nutzer:innen.

Wie wurde gemessen?

Das BAG gibt vor, dass während eines Jahrs oder während mindestens drei Monaten in der Heizperiode zwischen Oktober und März gemessen werden muss. Die von uns beauftrage Firma Jäckli Geologie AG, eine vom BAG anerkannte Radonmessstelle, mass während eines Jahres die Radonbelastung der zwölf potentiell gefährdeten Gesewo-Liegenschaften. Dazu wurden im Januar/Februar 2023 die Dosimeter in den betreffenden Kellern platziert und ein Jahr später, im Januar/Februar 2024, wieder eingesammelt.

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