Richtplanentwurf Stadt Winterthur
Die Gesewo, die Winterthurer Genossenschaften und der regionale Verband der Winterthurer Wohnbaugenossenschaften wbg haben den Richtplan der Stadt Winterthur unter die Lupe genommen. Wir finden: Da gibt's Verbesserungsmöglichkeiten. Unser Ziel: Wir wollen einen Richtplan, der nachhaltig kostengünstigen, nicht renditeorientierten Wohnraum fördert und künftigen Generationen die Möglichkeiten nicht verbaut. Unsere Vorschläge haben wir formuliert und heute auf die Post gebracht.
Jetzt aktiv werden und bis 27. November 2023 Einwendung senden
Damit die Stadt Winterthur weiss, dass viele Menschen hinter dem Anliegen stehen - auch mit Blick auf die aktuelle Wohnungsknappheit -, sind unsere Hausvereine und alle unsere Genossenschafter:innen aus Winterthur aufgerufen, bis Montag, 27. November 2023 (Poststempel), der Stadt Winterthur ebenfalls ihre Einwendungen zu senden.
Für dich erstellt: Vorlagen
Bitte
- markierte Stellen anpassen
- Einwendung und Anhang ausdrucken
- Einwendung unterschreiben
- Einwendung und Anhang in Couvert packen
- bis spätestens 27. November 2023 einwerfen (es gilt der Poststempel).
Der Entwurf und die Genossenschaften
Der Entwurf hält an mehreren Stellen fest, preisgünstigen Wohnraum sei zu fördern. So weit, so gut. Nachbesserungsbedarf sehen wir bei drei Themenbereichen:
Verankerungen des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Richtplan
Im Entwurf ist zwar an mehreren Stellen von der Förderung preisgünstigen Wohn- und Gewerberaums die Rede. Der gemeinnützige Wohnungsbau wird jedoch nicht explizit erwähnt. Dies soll sich ändern. Denn im Gegensatz zu «nur» preisgünstigem Wohnraum garantiert der gemeinnützige Wohnungsbau, dass dank Spekulationsverzicht der Wohnraum auch langfristig preisgünstig bleibt.
Ersatz- und Verdichtungsmöglichkeiten in den Quartieren
Gemäss Richtplan soll in den Quartieren ausserhalb des urbanen Rückgrats auf eine flächige Verdichtung verzichtet werden. Die gemeinnützigen Wohnungen in der Stadt Winterthur liegen aber gerade vor allem in den Quartieren. Damit würde ihnen die Verdichtung dort, wo ihnen das Land bereits gehört, verwehrt, obwohl sie dort so günstig wie an keinem anderen Ort bauen könnten. Das wollen wir ändern.
Sozialverträglichkeit und Durchmischung
Mit der Verdichtung im urbanen Rückgrat wird es zu grossen Umwälzungen bei den Bewohner:innen kommen. An der Zürcherstrasse beispielsweise sind viele günstige Wohnungen, die von einkommensschwachen Haushalten bewohnt werden. Es ist zu erwarten, dass durch die Verdichtung in diesen Gebieten hauptsächlich hochpreisiger Wohnraum entsteht, den sich die heutigen Quartierbewohner:innen nicht leisten können. Es ist deshalb wichtig, dass es Leitplanken gibt, die zu einer sozialverträglichen Umsetzung der Verdichtung führen. Ein Anteil an gemeinnützigem Wohnraum stellt zudem sicher, dass diese Gebiete langfristig gut durchmischt sind. Das ist uns wichtig.
Der Richtplan und die Gesewo
Die Gesewo hat einige Liegenschaften, die von der Richtplanung betroffen sind. Auch wenn aktuell keine Ausbau- und keine Verdichtungspläne bestehen, sollen die Möglichkeiten künftigen Generationen offen stehen. Denn: Der Richtplan hat einen langfristigen Horizont, auch wenn bei diesem Entwurf mit Teilrevisionen in kürzeren Abständen auf künftige Entwicklungen rascher reagiert werden soll.