Update unserer Stammdaten
Gesetzliche Vorgaben verlangen Infos zu Nationalität und Aufenthaltsstatus
Grundsätzlich gilt: Beim Erwerb von Liegenschaften müssen wir die gesetzlichen Vorgaben des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken (Lex Koller) erfüllen. Bisher reichte der Hinweis, «breit aus der Bevölkerung zusammengesetzt» zu sein. Neu ist das Grundbuchamt anspruchsvoller. Neben Genossenschafter:innen vertrauen uns auch Darlehensgeber:innen ihr Geld an: Und hier greift das Geldwäschereigesetz.
Nun müssen wir die Nationalität und den Aufenthaltsstatus unserer Genossenschafter:innen und Darlehensgeber:innen erfassen - Auslöser ist der Baurechtsvertrag Obertor, der unsere Genossenschaft als Vertragspartnerin gründlich unter die Lupe nimmt.
Wir freuen uns, wenn deine Angaben bis 17. April eintreffen, und versprechen, ihnen Sorge zu tragen (siehe dazu auch unsere Datenschutzbestimmungen).

Angaben via Web-Formular
Wir bitten alle Genossenschafter:innen und Darlehensgeber:innen, uns die persönliche Angaben sowie eine Kopie des Personalausweises (Identitätskarte/Pass), bei ausländischer Staatangehörigkeit auch des Ausländerausweises, zu übermitteln.
Lieber nicht über das Internet?
Anfangs April erhalten alle unsere Genossenschafter:innen und Darlehensgeber:innen einen Brief mit Formular, sodass sie Ausweiskopien und die nötigen Angaben mit dem Antwortcouvert an uns senden können.
Fragen?
Wende dich per E-Mail an vermietung@gesewo.ch oder telefonisch an 052 242 05 38.