Häuser

Weiterhin gilt: Moderates Wachstum der Gesewo

Akquisitionsrichtlinien der Gesewo aktualisiert

Der Vorstand überprüft die Akquisitionsrichtlinien jährlich. Nach der diesjährigen Überprüfung gelten je nach Grösse oder Art der Liegenschaft bis auf weiteres diese Richtlinien:

Liegenschaften mit mehr als 40 Wohneinheiten, in der Regel Neubauten

Die Gesewo strebt derzeit keine Liegenschaften dieser Grössenordnung an.

Liegenschaften unter 40 Wohneinheiten sowie Sonderliegenschaften

Liegenschaften dieser Kategorien werden derzeit nicht angestrengt gesucht, die Gesewo hält jedoch Augen und Ohren offen. Anfragen werden interessiert und sorgfältig geprüft, dazu können auch die nötigen Mittel eingesetzt werden. Die Genossenschaft behält sich auch vor, Hausbesitzer/innen über die Möglichkeit eines Verkaufs an die Gesewo, beispielsweise im Newsletter, aufmerksam zu machen. Zu diesen Kategorien gehören:

  • Liegenschaften mit 10 bis 40 Wohneinheiten, in der Regel Neubauten
  • Liegenschaften mit 4 bis 10 Wohneinheiten, in der Regel Bestandsbauten
  • Sonderliegenschaften, z.B. Landwirtschaft, temporäre Wohnkonzepte, etc.

Konkretisierung des moderaten Wachstums klärt Handlungsspielraum

Aus dem Leitbild

Die Richtlinien ermöglichen der Geschäftsstelle eine klare Einordnung bei Anfragen oder Ausschreibungen und zeigen den Handlungsspielraum auf.

Der Vorstand hat die Akquisitionsrichtlinien an seiner Sitzung vom 3. November 2023 genehmigt. Die Richtlinien konkretisieren die Strategie und den Strategie-Schwerpunkt Stabilität. Dieser besagt, dass die Konsolidierung der bestehenden Strukturen im Vordergrund steht und Basis für ein moderates Wachstum ist, welches mehr Menschen das selbstverwaltete Wohnen und Arbeiten ermöglicht.

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