Der Solidaritätsfonds

Der Solidaritätsfonds unterstützt Bewohner:innen und Mieter:innen von Gewerberäumen als Überbrückungshilfe bei akuten, finanziellen Notlagen. Der Solidaritätsfonds vergibt Beiträge für eine begrenzte Zeitspanne, die nicht regelmässig wiederkehrend sind.

In welchen Situationen leistet der Solidaritätsfonds Beiträge?

  • Als Überbrückungshilfe in persönlichen Notlagen;
  • zur Tilgung von Mietzinsrückständen und anderen Forderungen aus dem Mietverhältnis;
  • zur kurzfristigen Reduktion oder dem Erlass des Mietzinses, wenn Mieter/innen z.B. infolge Unfall, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Scheidung in einer finanziellen Notlage sind;
  • für Beratungen bei Konflikten oder finanziellen Notlagen (z.B. Schuldensanierungen);
  • für Massnahmen, welche die Lebensumstände der Gesuchstellenden massgeblich und nachhaltig verbessern.

Womit wird der Fonds gespiesen?

Gespiesen wird der Solidaritätsfonds mit dem Beitrag von 5 Franken pro Mietverhältnis und Monat.

Geldvergabe

Alle Genossenschafter:innen und Hausvereine können Beiträge beantragen. Über die Gesuche entscheidet die Solidaritätskommission der Gesewo.

Wie stelle ich einen Antrag?

Ein Antrag an den Solidaritätsfonds beinhaltet eine Beschreibung der Situation und des Unterstützungsbegehrens mit Angabe der Kosten. Um die Situation möglichst gut zu erklären und zu belegen, müssen Antragssteller:innen relevante Unterlagen und Angaben mit dem Antrag einreichen.

Ein Unterstützungsantrag muss schriftlich an diese Adresse eingereicht werden:

Vertraulich
Gesewo
Solidaritätskommission
Emil-Krebs-Gasse 10
8400 Winterthur

Bei Fragen wende dich an die Fachstelle Gemeinschaftsentwicklung der Gesewo, soziales@gesewo.ch.

Datenschutz

Personenbezogene Angaben im Antrag unterliegen dem Datenschutz. Zu unserem Umgang mit personenbezogenen Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.