Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) besteht aus mindestens drei Genossenschaftsmitgliedern. Sie kontrolliert die Tätigkeit des Vorstands und der Hausgemeinschaften auf Einhaltung der Statuten, der Reglemente sowie der Beschlüsse der Generalversammlung und legt darüber Bericht ab.
Susanne Fankhauser
Roland Rusnak