Die Finanzen

Jede:r erwachsene Bewohner:in eines Gesewo-Hauses ist Mitglied der Genossenschaft und bezahlt den Genossenschaftsanteil von 2'000 Franken pro Person.

Neben der Miete beteiligen sich die Bewohner:innen mit Darlehen. Unten eine Übersicht über das Finanzielle. Weitergehende Infos zu den einzelnen Punkten sind jeweils bei den Links hinterlegt.

Rund um die Miete

Kostenmiete

Die Miete wird von der Gesewo nach den effektiv anfallende Kosten berechnet, dies sind Kapitalkosten (z.B. Zinsen von Hypotheken und Darlehen), Unterhalt, Erneuerungsfonds, Betriebskosten, Förderbeiträge für Selbstverwaltung und Gemeinschaftsentwicklung usw.

Genossenschaftliche Beiträge

Diese Beiträge werden zusätzlich zur Miete erhoben. Sie umfassen neben den Beiträgen zum Solidaritäts- und zum Innovationsfonds auch die Beiträge an den Mietzinsausfall wegen Leerständen und an die Kosten der Gemeinschaftsräume.

Nebenkosten

Diese enthalten die Kosten für Energiekosten, Wasser etc. sowie den nebenkostenbezogenen Verwaltungsaufwand.

Rund um die Darlehen

Pflichtdarlehen

Mieter:innen verpflichten sich zur Zahlung eines Darlehens in der Höhe von 10 Prozent des Wertes (Anlagekosten) ihres Mietobjekts. Das Pflichtdarlehen kann aus der Pensionskasse oder zu einem grossen Teil von Dritten finanziert werden. Pflichtdarlehen sind unverzinst.

Freie Darlehen

Die Hausgemeinschaft ist verpflichtet, weitere 10 Prozent des Wertes ihrer Liegenschaft als freie, verzinste Darlehen zu beschaffen.

Die Fonds der Gesewo

Solidaritätsfonds

Der Solidaritätsfonds ist für Härtefälle vorgesehen.

Der Pflichtdarlehensfonds

Der Pflichtdarlehensfonds kann von Mieter:innen in Anspruch genommen werden, welche nicht in der Lage sind, das Pflichtdarlehen in voller Höhe selber zu organisieren.

Der Innovationsfonds

Der Innovationsfonds hält finanzielle Mittel bereit, um Ideen und Projekte im Sinne des Leitbildes zu fördern, für welche im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit keine Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

Die Finanzen des Hausvereins

Jede Hausgemeinschaft führt seine eigene Vereinsbuchhaltung. Einnahmen können bei Mitgliederbeiträgen, bei der Vermietung einer Gemeinschaftsgefrieranlage, von Gästezimmern oder bei der gemeinsamen Nutzung von Kopiergeräten anfallen. Alle Hausvereine erhalten die jährlich ausbezahlten Beiträge für die Förderung der Selbstverwaltung und Gemeinschaftsentwicklung, die sie nach eigenem Ermessen einsetzen können.

Die Unterhaltsbuchhaltungen aller Hausgemeinschaften werden von der Geschäftsstelle geführt.

Unterhaltspauschale

Mit der Unterhaltspauschale finanziert die Hausgemeinschaft den Unterhalt ihrer Liegenschaft. Damit können Arbeiten auch an externe Fachleute vergeben werden.

Revision

Die Rechnung des Hausvereins wird durch die Revisor:innen des Hausvereins kontrolliert. Die Rechnung und das Budget müssen von der Gesewo genehmigt werden.